Unfallversicherung

Eine gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den gegliederten Sozialversicherung. Sie soll bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten helfen und dem Versicherten helfen mit allen erdenklichen Möglichkeiten ins Berufsleben zurückzukehren. Es gibt für einige Berufsgruppen sogar eine Versicherungspflicht, z.B. durch die hohe Anzahl von Angestellten mit Berufskrankheiten. Dazu gehört zum Beispiel das Friseurhandwerk. Die Versicherungspflicht bedeutet keine Pflicht für eine Beitragszahlung, sondern eine Pflicht für den Unfallversicherungsträger beim einem Unfall zu zahlen. Die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht universell versichert, die Leistungen wie Verletztengeld, Invalidenrenten oder Hinterbliebenenrente sind an einige Vorraussetzungen geknüpft. Zu diesen Vorraussetzungen zählen der Umstand einer Berufskrankheit, eines Arbeitsunfalls oder eine Wegeunfalls beim Weg zur Arbeit. Dennoch gibt es viele Einzelfälle und Ausnahme mit denen sich die Versicherungen immer noch ein paar Tore offen halten.

Alle vier Sekunden passieren in Deutschland ein schwerer Unfall, das sind 20.000 pro Tag. Doch mehr als die Hälfte aller Unfälle ereignen sich im Haushalt und in der Freizeit. 4,6 Million Menschen werden dabei so schwer verletzt, dass sie sich in Behandlung begeben müssen, 10.000 Menschen starben sogar. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt dabei nur Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Weg zur Arbeit ab. Kinder, Arbeitnehmer in ihrer Freizeit und Hausfrauen sind also völlig ohne Versicherungsschutz. Eine 24-Stunden Schutz bieten nur private Unfallversicherungen an. Die Auswahl ist nicht leicht, zahlreiche verschiedene Leistungskataloge und viele Anbieter machen einen genauen Vergleich absolut nötig. Onlinevergleiche und regelmäßige Nachfragen bei dem Versicherungsvertreter ihres Vertrauens können die Auswahl erleichtern. Häufig sind Versicherte nämlich zu unnötigen und veralteten Verträgen versichert und haben damit viel zu hohe Kosten.

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