Privathaftpflicht

Jeder, der von zuhause auszieht und auf eigenen Füßen stehen will, sollte sich eher früher als später mit dem Thema Privathaftpflicht auseinandersetzen. Anders als der Name es vermuten lässt, handelt es sich bei dieser Versicherung jedoch um keine Pflicht, sondern ihr Abschluss ist für jeden Einzelnen vollkommen freiwillig. Eine Privathaftpflicht zu haben ist dennoch mehr als sinnvoll. Jeder kennt zum Beispiel die Situation des gerissenen Waschmaschinenschlauches. Ohne Versicherung muss der Eigentümer der Maschine für alle bei Dritten entstandenen Schäden aufkommen und das kann je nach Ausmaß teuer werden. Nicht nur in einem solchen Fall schützt die Privathaftpflicht vor enormen Kosten. Je nach Leistungsumfang deckt sie so ziemlich alles ab, was durch einen selbst oder die Mitversicherten im Alltag fahrlässig an Schäden verursacht wird. Wie überall im Leben gilt aber auch bei der Privathaftpflicht die goldene Regel des Vergleichens. Gerade in Zeiten, wo es Versicherungsgesellschaften und lockende Angebote in rauen Mengen gibt, lohnt es sich vor dem Unterschreiben eines Vertrages genauer hinzusehen. Entscheidend sind neben dem Preis vor allem die Höhe der Versicherungssumme, die allgemeinen Leistungen, also das, was die Versicherung am Ende abdeckt, und unter Umständen auch die Reputation der Versicherungsgesellschaft. Es nutzt einem nämlich nichts, wenn man zwar eine preiswerte Privathaftpflichtversicherung hat, aber die Versicherungsgesellschaft die Sache in einem Schadensfall unnötig verkompliziert. Service sollte auch in diesem Gewerbe stets an erster Stelle stehen. Aus diesem Grund ist es essenziell notwendig bei der Entscheidung für ein Angebot immer Erfahrungs- und Testberichte dazu zu suchen und mit ins Kalkül zu ziehen. Nur wer von Anfang an vergleicht, kann das für sich günstigste und zugleich beste Angebot aus der Masse herausfinden.

Privathaftpflicht Vergleich
Tarifauswahl
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Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
Tarifgruppe
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Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Versicherungen nach dem Tarif für öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe "öffentlicher Dienst".
Alter (volle Jahre)
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Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Versicherern Beitragsnachlässe.
Selbstbeteiligung
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Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Ausfalldeckung
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Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre
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Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Hund mitversichern ? (kein Kampfhund!)
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Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen können nicht versichert werden: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Laufzeit
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Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung
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Bei einigen Versicherungen gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Versicherern einen Beitragsnachlass.

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